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UPDATE: Abmahnwelle: Facebooks Like-Button PDF Drucken E-Mail
  
Dienstag, 15. Februar 2011 um 17:39 Uhr

UPDATE: Wie hier [Link] nachgelesen werden kann, gibt es erst einmal grundsätzlich Entwarnung. Allerdings werden auch in dem Kleingegedruckten des Urteils wieder einige Details angesprochen, die es nicht ganz so einfach machen. Eine weitere Begründung zu Gunsten des Buttons ist ebenfalls im I-Net zu finden: man/frau benötigt als Benutzer des "Gefällt mir/I like" Buttons zwingend einen FB-Account. Beim Einrichten des FB-Account akzeptiert man auch die AGB, in welcher wiederum die Verwendung von übertragenen Daten ausdrücklich genehmigt wird.

 

Auf vielen News Seiten findet Ihr einen Beitrag über die Abmahnwelle der Firma all* GmbH (Name wird nicht genannt, um nicht noch Suchmaschinen-Optimierung zu unterstützen).

Hier ein Auszug aus dem Beitrag bei Chip.deHändler und Website-Betreiber aufgepasst: Momentan werden Online-Händler abgemahnt, weil sie den Facebook-Button "Gefällt mir" in ihre Angebote einbinden. Wenn sie dabei ...

Nach einem Bericht des Portals Internet World Business hat der Button eine datenschutzrechtliche Seite. Hier wird Rechtsanwalt Hajo Rauschhofer zitiert. Dieser verweist darauf, dass durch die Nutzung des "Gefällt-mir"-Buttons auch Daten über den Besuch der Seite, IP-Adresse des Besuchers und anderes bei Facebook gespeichert werden. Sie könnten für eine umfangreiche Auswertung des Nutzerverhaltens benutzt werden, hieß es.    ...   

[Quelle: Chip Online.de]

Aktualisiert ( Donnerstag, 28. Juli 2011 um 09:57 Uhr )
 

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